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Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe - Studie von strategie M belegt Umsetzungsrückstand

 

Hamburg, 26. Februar 2003 - Seit dem 1. April 2002 ist der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) in Kraft. Viele kommunale Versorgungsunternehmen haben jedoch die Vorteile des TV-V noch nicht erkannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung strategie M.
Die Marktliberalisierung konfrontiert kommunale Betriebe zunehmend mit dem freien Wettbewerb. Eine erfolgreiche Teilnahme am Markt erfordert jedoch weitreichende strukturelle Anpassungen. Mit dem Inkrafttreten des TV-V wurde der Grundstein zum Abbau der Regelungsdichte, zur Verstärkung der Leistungsorientierung und der Flexibilisierung des Tarifrechts gelegt. Doch viele Unternehmen haben die Chancen, die der TV-V bietet, bislang nicht genutzt. „Ein Großteil der betroffenen Unternehmen hat den TV-V noch nicht einmal umgesetzt“, kommentiert Nadine Siemers von strategie M, die Befragungsergebnisse der Studie.
Viele Unternehmen sehen zwar die Vorteile einer leistungsorientierten Bezahlung im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit, höhere Effizienz oder Mitarbeiterbindung. Doch liegt die mit durchschnittlich 1% bezifferte Effizienzsteigerung aufgrund leistungsorientierter Bezahlung auffällig niedriger als in anderen Branchen. „Leistungsorientierte Vergütung kann nur zu deutlicher Ergebnisverbesserung führen, wenn ein systematisches Modell zur Messung und Beurteilung der Leistung eingeführt wird“, erklärt Susanne Stehr, Geschäftsführerin bei strategie M. Nur ein Bruchteil der befragten Unternehmen hat jedoch entsprechende Systeme implementiert.
Anders als bei der leistungsorientierten Vergütung hat die Mehrzahl der befragten Unternehmen die Arbeitszeitflexibilisierung inzwischen umgesetzt. Trotz erster Erfolge - durchschnittlich konnten fast 50% der Überstundenzuschläge eingespart werden - rechnen 80% der Unternehmen weiterhin Überstunden monatlich ab und verschwenden damit wertvollen Ausgleichszeitraum.
Insgesamt ist der Stand der Umsetzung des TV-V noch wenig befriedigend. „Unternehmen zahlen die Kosten der Überleitung ohne die sich eröffnenden Vorteile zu nutzen“, so das Fazit der Studie. Um im freien Wettbewerb zu bestehen, müssen die kommunalen Versorger den Tarifvertrag konsequenter und systematischer umsetzen. „Wir sehen noch erheblichen Nachholbedarf“, so Siemers.
Erhebung zum Umsetzungsstand des neuen Tarifvertrags für Versorgungsunternehmen (TV-V)
Der TV-V hat seit 1. April 2002 „zwingende Geltung“ für alle Unternehmen, die mindestens 90% Ihrer Arbeitnehmer im Bereich „Versorgung“ beschäftigen. Andere kommunale Betriebe können den TV-V freiwillig einführen. strategie M hat eine bundesweite Befragung - mit dem Ziel, einen Überblick über den Umsetzungsstand des TV-V in kommunalen Unternehmen zu erlangen - durchgeführt.
Stichprobe und Methodik
Die Studie basiert auf einer quantitativen Datenerhebung Ende 2002. Wir haben Fragebögen an 472 kommunale Betriebe verschickt und 78 ausgefüllte Exemplare zurückbekommen, was einer respektablen Rücklaufquote von 16% entspricht.
Ergebnisbeispiele
Insgesamt ist die Resonanz auf den TV-V eher verhalten:
67% der teilnehmenden Unternehmen haben den TV-V noch nicht eingeführt
63% dieser Unternehmen planen auch keine Einführung oder sind generell unschlüssig
Die meisten Unternehmen, die den TV-V eingeführt haben, nehmen die Kosten der Überleitung in Kauf, ohne die sich eröffnenden Chancen leistungsorientierter Vergütung zu nutzen:
76% der Unternehmen, die den TV-V einführten haben, haben bisher weder Leistungszulagen noch Leistungsprämien umgesetzt
Bei den Unternehmen, die Leistungszulagen und/oder -prämien umgesetzt haben, knüpfen nur 12% die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile an ein systematisches Beurteilungssystem.
Der Einsatz von systematischen Beurteilungssystemen bringt aber mind. 5% Effizienzsteigerung!
Die Komponenten der Arbeitsflexibilisierung wurden häufiger umgesetzt als die der Leistungszulagen und -prämien. Hier melden die Unternehmen überwiegend positive Erfahrungen:
73% der Unternehmen, die Komponenten der Arbeitszeitflexibilisierung eingeführt haben, geben an, dadurch Überstundenzuschläge eingespart zu haben. Es wurden durchschnittlich 46% der Überstunden monatlich eingespart.